Eugens eigene Erfahrung als junger Priester ist in die Praxis der missionarischen Kongregation eingeflossen, die er gegründet hat. Die Regel, die er für ihre Mitglieder geschrieben hat, konnte beinahe als autobiographische Beschreibung seines eigenen Dienstes gesehen werden. Er schreibt:
„4. Gefängnisse
Art. 1 Wir dürfen niemals vergessen, dass eines der Hauptziele unseres Institutes ist, den am meisten vernachlässigten Seelen zu helfen. Aus diesem Grund haben die unglücklichen Insassen der Gefängnisse einen berechtigten Anspruch auf die Liebe unserer Gemeinschaft.
Art. 2 Darum werden wir uns um die Gefangenen sorgen, soweit es die Umstände zulassen, indem wir sie häufig besuchen, zumindest an den Sonntagen, und indem wir sie über ihre religiösen Pflichten unterrichten.
Art. 3 Vor allem werden wir uns bemühen, sie durch behutsame Unterweisungen oft zum Empfang des Beichtsakraments und von Zeit zu Zeit zum Empfang der heiligen Kommunion zu bringen.
Art. 4 In Übereinstimmung mit allen Quellen der christlichen Liebe werden wir alle in unserer Macht stehenden Mittel benutzen, um diejenigen, die verurteilt wurden, die höchste Strafe zu bezahlen, auf einen heiligen Tod vorzubereiten.
Art. 5 Die Missionare werden sie sogar zur Hinrichtung begleiten und werden sie nicht verlassen, bis sie ihren letzten Atemzug getan haben, da es ihre Pflicht ist, sie in ihren letzten Momenten gegen die Angriffe des Teufels, gegen die Angst vor dem Tod und gegen die Gefahr der Hoffnungslosigkeit zu stärken.“
(Regel von 1825)